Sie wollen mit Ihrem Investment Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft nehmen? Dann lohnt es sich, eine besondere Art der nachhaltigen Geldanlage ins Auge zu fassen: Impact Investing. Der Begriff, der erstmals rund um das Jahr 2010 in den USA aufgetaucht ist, steht für Investitionen mit der Absicht, neben einer finanziellen Rendite auch positive, messbare soziale und ökologische Auswirkungen zu erzielen.
Auf dem stark anwachsenden Impact-Investment-Markt wird Kapital zur Verfügung gestellt, um die dringendsten Herausforderungen der Welt zu bewältigen. Anlegerinnen und Anleger entscheiden sich dabei für Unternehmen, Staaten oder auch gemeinnützige Organisationen, die strengen nachhaltigen Kriterien entsprechen. Als Orientierungsmaßstab für Investitionen mit positivem Impact dienen etwa die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen, beispielsweise:
Keine Armut und kein Hunger
Gesundheit und Wohlergehen
Hochwertige Bildung
Bezahlbare und saubere Energie
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
Nachhaltige Städte und Gemeinden, …
Impact Investing: klare Regeln
Im Unterschied zu anderen Formen der nachhaltigen Kapitalanlage (Kriterien der Nachhaltigkeit: das integrative Nachhaltigkeitskonzept von Raiffeisen Capital Management) stehen bei Impact Investing direkte, nachweisbare Wirkungen im Fokus, die es auch genauestens zu dokumentieren und kommunizieren gilt. Kurz gesagt: Der Impact muss sichtbar sein. Der Praxis des Greenwashings – sprich die besonders umwelt- und verantwortungsbewusste Darstellung, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt – versucht die EU mit der Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 einen Riegel vorzuschieben. Während es Fondsgesellschaften früher überlassen war, selbst zu beurteilen, ob ein Fonds ein Impactfonds ist oder nicht, gelten seit März 2021 klare Regeln und Definitionen. Für Sie als Anlegerin oder Anleger mit Interesse an nachhaltigem Kapitaleinsatz lautet das Ziel der Verordnung, die Auswahl bzw. Vergleichbarkeit von Finanzprodukten zu erleichtern.
So wurden von der EU für Finanzprodukte drei Kategorien eingeführt. Werden Fonds nach Artikel 6 der Verordnung (alle traditionellen Finanzprodukte) klassifiziert, bedeutet das, dass diese keine oder nur in geringem Umfang Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Fonds, die nach Artikel 8 eingestuft werden (ESG-Produkte), weisen entsprechende Nachhaltigkeitsmerkmale auf. Sie berücksichtigen also ökologische und soziale Aspekte sowie Merkmale der Unternehmensführung in der Investitionsentscheidung (ESG: drei Buchstaben, ein Nachhaltigkeitsansatz). Die Klassifizierung nach Artikel 9 betrifft schließlich die im Fachjargon als Impactprodukte bezeichneten Fonds. Gefordert ist hier die klare Absicht, eine positive gesellschaftliche Wirkung zu erreichen, sowie die Quantifizierung und Bewertung des angestrebten Ziels (beispielhaft: die Reduktion von CO2-Emissionen oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum).
Redlich, präzise und verständlich
Für Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Veranlagungsprodukten im Bereich Nachhaltigkeit gilt also in Zuge dessen seit einem Jahr eine umfassende Informationspflicht. Sie müssen unter anderem Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlichen und auf dem aktuellen Stand halten, das nachhaltige Investitionsziel beschreiben sowie Angaben zu den Methoden machen, die angewandt werden, um die Auswirkungen zu bewerten, zu messen und zu überwachen. Dies schließt auch Angaben zu den Datenquellen, zu den Kriterien für die Bewertung der Vermögenswerte und zu den Nachhaltigkeitsindikatoren mit ein, die zur Messung des Impacts herangezogen werden. Weiter wird in der Verordnung gefordert, dass die offenzulegenden Informationen klar, prägnant und für Anlegerinnen und Anleger verständlich zu sein haben. Sie sind in einer präzisen, redlichen, klaren, nicht irreführenden, einfachen und knappen Form und an deutlich sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle der Internetseite zu veröffentlichen.
Rendite und messbarer Impact
Wenn Sie sich als Anlegerin oder Anleger für Impact Investing entscheiden, dann folgen Sie dem Grundsatz eines Kapitaleinsatzes, von dem Ökologie, Umwelt und Gesellschaft langfristig profitieren sollen. Dass die Gewinnmaximierung nicht oberste Priorität hat, ist aber nicht gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Renditechancen. Impact Investing steht laut Expertinnen und Experten und im Falle professionell gemanagter Fonds nicht im Widerspruch zu attraktiven Erträgen. Ganz allgemein gilt wie bei jeder Geldanlage, dass Risiken und Chancen von der Produktauswahl abhängen. Kapitalmarktbedingte Wert- und Währungsschwankungen und damit einhergehende Verluste können nicht ausgeschlossen werden.
Häufig werden bei dieser zuletzt stärker in den Vordergrund getretenen Anlagekategorie auch Bedenken laut, dass die erwünschte Wirkung nicht messbar sei(Wie wird Nachhaltigkeit gemessen?). Dem kann zum einen entgegengehalten werden, dass gemäß der EU-Offenlegungsverordnung die Messbarkeit des konkret definierten Impacts ein grundlegendes Kriterium ist, damit ein Veranlagungsprodukt überhaupt als Impact-Investing-Anlage eingeordnet werden darf. Zum anderen verdeutlichen anschauliche Beispiele aus den Bereichen Umwelt und Soziales, wie Erfolg und Impact gemessen werden können.