Wenn Sie bei Investmentfonds an Sicherheit denken, meinen Sie wohl in erster Linie die Sicherheit Ihres eingesetzten Kapitals – oder im Umkehrschluss: das Risiko von Kapitalverlust. Ein anderer Aspekt der Sicherheit kommt jedoch in Form von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese werden für die Verwaltung von Fonds in Österreich vom Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG), basierend auf EU-Richtlinien, vorgegeben. Das InvFG ist die rechtliche Grundlage für Kapitalanlagegesellschaften sowie für die Auflage von Investmentfonds in Österreich – und beinhaltet detaillierte Bestimmungen zum Anlegerschutz.
Was regelt das österreichische Investmentfondsgesetz und welche Auswirkungen hat es auf Anlegerinnen und Anleger? Es legt die Grundprinzipien von Investmentfonds fest. Dazu zählt, dass jeder Fonds in der Regel in einen vorher festgelegten Markt veranlagt – je nach den jeweiligen Fondsbestimmungen. Dies bedeutet, dass beispielsweise unser Fonds Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Europa-Aktien überwiegend in europäische Aktien anhand nachhaltiger Kriterien zu investieren hat. Bei entsprechend volatiler Marktlage kann das Fondsmanagement somit nicht in eine andere Assetklasse (z. B. Anleihen) umschichten, die vielleicht momentan größere Ertragschancen hätte. Es muss die Möglichkeit der Streuung im vorgeschriebenen Aktienuniversum suchen. Zu den Grundprinzipien von Investmentfonds gehören auch
die Trennung der Verwaltung (Kapitalanlagegesellschaft) und der Verwahrung (Depotbank) des Fondsvermögens
die faire Ermittlung des Fondspreises; die Errechnung des Werts (Net Asset Value) und die Bewertung der Wertpapiere im Fonds erfolgen regelmäßig (zumeist täglich)
die Gleichbehandlung aller Anlegerinnen und Anleger: Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, die Anlegerinnen und Anleger fair zu behandeln; im Rahmen der Streuung ihrer Fonds und des Vertriebs der Anteile darf sie die Interessen der Anleger nicht über die Interessen eines anderen Anlegers stellen
Wesentliche, gesetzlich vorgegebene Merkmale eines Investmentfonds sind:
Investmentfonds sind Sondervermögen: Fonds sind sowohl vom Vermögen der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft (Fondsgesellschaft) als auch jenem der unabhängigen Depotbank, die das Fondsvermögen verwahrt, getrennt. Dieses Sondervermögen bleibt auch im äußersten Fall des Konkurses der Kapitalanlagegesellschaft oder der Depotbank erhalten, Anlegerinnen und Anleger haben Zugriff darauf. Diese Konkurssicherheit betrifft die Fondsanteile an sich, Kapitalverluste durch Kursschwankungen und sonstige Marktrisiken sind bei Investmentfonds trotzdem möglich.
Miteigentum: Ihre Einzahlungen werden dem Investmentfondsvermögen zugeführt. Dieses steht somit im Miteigentum der Anlegerinnen und Anleger. Der entsprechende Anteil einer einzelnen Person am Vermögen wird in Fondsanteilscheinen (oder Investmentzertifikaten) verbrieft.
Diversifikation: Entsprechend den Bestimmungen des InvFG, hat die Veranlagung des Fondsvermögens nach den Grundsätzen der Risikostreuung (Diversifikation) zu erfolgen. Je nach Art, Risikotyp und den Bestimmungen des Fonds ist das Anlagekapital auf verschiedene Titel, Branchen, Länder verteilt.
Hohe Transparenz für die Anlegerin und den Anleger durch jährlichen Rechenschafts- und Halbjahresbericht, Fondsbestimmungen, Prospekte, Kundeninformationsdokument KID, Fondsinformationen auf Webseite etc.
Kontrolle der Verwaltung: Die Fondsverwaltung wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) streng kontrolliert bzw. beaufsichtigt. Diese Kontrolle bezieht sich ausschließlich auf die Einhaltung aller Vorgaben, sie schützt somit nicht vor den bei Wertpapieren und Investmentfonds üblichen Kursschwankungen, sonstigen Risiken und möglichen Kapitalverlusten.
Der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Europa-Aktien weist eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt, wobei auch Kapitalverluste nicht ausgeschlossen werden können.